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Allgemeine Geschäftsbedingungen – piabovis | photography
AGB Stand: 1. Januar 2014

Präambel
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.
«Fotograf» ist gleichbedeutend mit piabovis | photography, Pia bovis-hostettler und ihre Mitarbeiter, Schulgässli 15, 3627 heimberg

1. Definitionen

Fotografische Arbeit
Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten.

Fotograf
Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

Kunde
Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen mündlich, schriftlich oder online bestellt.

Parteien
Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar
Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

2. Leistung der fotografischen Arbeit

Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

Die Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

3. Zahlungs- und Lieferkonditionen

Im Allgemeinen
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist am Tag des gebuchten Shootingtermines geschuldet. Der Betrag kann entweder vorab auf das konto des fotografen überwiesen, oder direkt in bar geglichen werden. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen. Für eine verspätete Zahlung wird ein Verzugszins von 5%/Jahr und Mahngebühren von CHF 10.- für die erste Mahnung und 20.- für die 2. (= letzte) Mahnung erhoben.

Der Kunde verpflichtet sich bei einer Bestellung die fotografische Arbeit anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung der fotografischen Arbeit belastet der Fotograf die ihm entstandenen Kosten dem Kunden weiter.

Bei gewerblichen Kunden
Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor seinem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss 2. Absatz 4 nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des Tarifs des SBf und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.
Diese Regel gelangt auch zur Anwendung, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

Bei Privatkunden
Allgemein: Bilddaten sind bei privaten Aufträgen nie im honorar inbegriffen. Das private Copyright für die originalen Bilddaten kann separat erworben werden und berechtigt nicht zur kommerziellen Verwendung der Bilder.

Fotoshooting – ohne Onlineanmeldung
Bei Fotoshootings verpflichtet sich der Privatkunde nach der Anmeldung zur Bezahlung einer Akontosumme von mindestens Fr. 100.- bei Fotoshootings, welche ihm an seine Restzahlung, die er unmittelbar am tag des fotoshootings in bar zu leisten hat, angerechnet wird. Meldet sich der Privatkunde mindestens 8 Tage vor dem Fotoshooting ab, so erhält er seine geleistete Akontozahlung vollständig zurückerstattet.

Fotoshooting – mit Onlineanmeldung
Kunden, die sich online für ein Fotoshooting beim Fotografen anmelden und die Reservation rückbestätigen, verpflichten sich in jedem Fall zur Zahlung des vereinbarten Honorars. Der Fotograf kann nach eigenem Ermessen bei entschuldbaren Absenzen bei Zahlung per Rechnung dem Kunden einen Gutschein ausstellen. Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird eine allfällige Gutschrift auf dieselbe Kreditkarte gemacht abzüglich einer Bearbeitungs- und Spesengebühr.

Bestellungen – nicht Online
Der Kunde verpflichtet sich zur Vorauszahlung des gesamten Betrages, wenn vereinbart wurde, dass dem Kunden das Produkt zugestellt werden soll. Der Fotograf verpflichtet sich die fotografische Arbeit innert zwei bis vier Wochen nach erfolgtem Zahlungseingang dem Kunden zuzustellen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Holt der Kunde das Produkt beim Fotografen selber ab, so hat der Kunde den gesamten Betrag in Bar zu leisten.

Bestellungen – Online
Erfolgt bei Kunden, die online bestellen, die Bezahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, so wird ihre Bestellung annulliert. Erfolgt die Bezahlung innert der angegebenen Frist, so verpflichtet sich der Fotograf die fotografische Arbeit innert zwei bis vier Wochen nach erfolgtem Zahlungseingang dem Kunden zuzustellen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Der Kunde kann jederzeit unter Bezahlung der bereits entstandenen Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.

4. Pflichten des Kunden nach Bezahlung der fotografischen Arbeit

Bereits bezahlte fotografische Arbeiten müssen innerhalb eines Jahres bezogen werden. Wird eine fotografische Arbeit später als ein Jahr nach dem Kauf in Anspruch genommen, so ist ein eventuell erfolgter Preisaufschlag auf diese fotografische Arbeit zusätzlich zu bezahlen.

5. Gutscheine und Spezialangebote

Gutscheine für ein Fotoshooting, die nicht innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden, haben so viel Wert, wie das Fotoshooting beim Ausstellungsdatum des Gutscheines gekostet hat und nicht soviel wie das Fotoshooting am Einlösetag des Gutscheines kostet.
Spezialangebote verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraumes angenommen werden.

6. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Wird ein anderer Erfüllungsort bestimmt, reist die fotografische Arbeit oder Exemplare dieser Arbeit auf Gefahr des Empfängers.

7. Haftung des Fotografen

Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
Der Fotograf ist verpflichtet, das digitale Bildmaterial des Kunden minestens 6 Monate über den Fotoauftrag hinaus aufzubewahren. Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch den Fotografen.

8. Gewährleistungsansprüche

Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen gelieferte fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes zu. Bei Onlinebestellungen ist eine Nachbesserung wegen Abweichungen von Eigenschaften vom Produkt (z.B. Farbunterschiede zwischen Print- und Bildschirmdarstellungen) ausgeschlossen. Die Bildbearbeitung liegt im Ermessen des Fotografen.

9. Rücksendungen von Produkten

Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Fotografen und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen.

10. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

Im Allgemeinen
Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 100% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

Der gewerbliche Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

Rechte Dritter
Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

11. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

Gewerbliche Kunden
Der gewerbliche Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die fotografische Arbeit zu Eigenwerbung des Fotografen (insbesondere Webauftritte) verwendet werden darf. Der Fotograf behält weiter das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

Privatkunden
Der Privatkunde erklärt sich damit einverstanden, dass die fotografische Arbeit zur Eigenwerbung des Fotografen verwendet werden darf, sofern der Privatkunde nicht binnen einer Woche nach Erhalt der Bilder Einwände dagegen erhebt.
Fotografische Arbeiten, die dem Fotografen zu anderen Zwecken dienen sollen, erfordern die Zustimmung des Privatkunden. Aktfotos und Bilder die Nacktheit zeigen, bedürfen in jedem Fall die Zustimmung des Privatkunden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die mit dem Fotografen abgeschlossenen Verträge unterstehen Schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des fotografen (pia bovis-hostettler, schulgässli 15, 3627 heimberg). Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

heimberg, 1. januar 2014

piabovis | photography

pia bovis-hostettler
schulgässli 15
3627 heimberg

pia@beyoutiful.ch

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